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Rechtliches

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Für Gruppenreisen der MOMENTUM OHANA LIMITED nach deutschem Pauschalreiserecht (§§ 651a ff. BGB).

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Reisebedingungen gelten für Gruppenreisen („Trips", „Reise"), die die MOMENTUM OHANA LIMITED (nachfolgend „MOHANA", „wir") als Reiseveranstalterin über die Website mohana.de und zugehörige Apps anbietet. Sie ergänzen und konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Art. 250, 252 EGBGB. Soweit diese Bedingungen unwirksam sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

1.2 Vertragspartnerin und Anbieterin im Sinne des § 5 DDG:

MOMENTUM OHANA LIMITED

Palaion Patron Germanou 11, 8011 Paphos, Republik Zypern

Handelsregister: Cyprus Companies Register, HE-Nr. 490867

USt-IdNr.: CY60345306X · Director: Marcel Brylka

E-Mail: [email protected] · Telefon: +49 151 42085251

1.3 Mohana Hosts und Co-Hosts leiten einzelne Reisen im Namen und für Rechnung von MOHANA. Sie sind nicht selbst Vertragspartner; Vertragspartner des Reisenden ist ausschließlich MOHANA.

1.4 Coliving-Angebote und sonstige Leistungen ohne feste Reisedauer/Beförderung sind nicht Gegenstand dieser Reisebedingungen und werden gesondert geregelt.

2. Abschluss des Reisevertrags

2.1 Die Darstellung der Reisen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Mit der Buchung bietet der Reisende MOHANA den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

2.2 Bei der Online-Buchung erfolgt die Buchung durch Betätigen der mit „zahlungspflichtig buchen" (oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung) beschrifteten Schaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB).

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von MOHANA zustande. Die Reisebestätigung wird dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt (§ 651d Abs. 3 BGB).

2.4 Eine etwaige Mitglieds-Verifizierung („Bewerbung") ist eine der Buchung vorgelagerte Stufe und begründet selbst keinen Reisevertrag und keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Reise.

3. Vorvertragliche Unterrichtung

3.1 MOHANA stellt dem Reisenden vor dessen verbindlicher Buchung das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung über seine wichtigsten Rechte zur Verfügung (Muster nach Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB).

3.2 Die nach Art. 250 § 3 EGBGB erteilten vorvertraglichen Informationen (insbesondere zu wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, Gesamtpreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl) werden Inhalt des Vertrags, soweit die Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbaren.

4. Zahlung

4.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende werden erst fällig und dürfen von uns erst gefordert oder angenommen werden, wenn dem Reisenden ein gültiger Sicherungsschein übergeben wurde und eine wirksame Insolvenzabsicherung besteht (§ 651t BGB; siehe Ziffer 14).

4.2 Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben wurde und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.

4.3 Leistet der Reisende die Anzahlung oder die Restzahlung trotz Fälligkeit und Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und den Reisenden mit den Rücktrittskosten nach Ziffer 6 belasten.

5. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung und den darauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung.

5.2 Unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen geringfügig sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen (Änderungsvorbehalt, § 651f BGB). Wir unterrichten den Reisenden hierüber klar, verständlich und hervorgehoben.

5.3 Bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden kann dieser innerhalb angemessener Frist die Änderung annehmen, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer angebotenen Ersatzreise verlangen (§ 651g BGB).

5.4 Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn der Vertrag dies vorsieht und sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten (z. B. Treibstoff), Steuern/Abgaben oder Wechselkurse erhöhen. Sie sind bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zulässig und nur unter Angabe der Berechnung (§ 651f BGB). Übersteigt die Erhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende nach § 651g BGB zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen. Sinken die genannten Kosten, hat der Reisende Anspruch auf entsprechende Preissenkung.

6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn (Stornierung)

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 1 BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MOHANA. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]) zu erklären.

6.2 Tritt der Reisende zurück, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir setzen diese als pauschale Entschädigung fest; sie bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Die Pauschale beträgt je Person bezogen auf den Reisepreis:

Zeitpunkt des Rücktritts vor ReisebeginnPauschale
bis 60 Tage30 %
59 bis 30 Tage45 %
29 bis 15 Tage60 %
14 bis 7 Tage75 %
6 bis 3 Tage85 %
2 bis 0 Tage / Nichtantritt (No-Show)95 %

6.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale (§ 651h Abs. 2 S. 3 BGB). Uns bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale eine konkret berechnete, höhere Entschädigung zu fordern; in diesem Fall weisen wir die Entschädigung beziffert nach.

6.4 Anderweitige Vergabe des Platzes. Gelingt es uns, den durch den Rücktritt frei gewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben (z. B. an einen Ersatzteilnehmer von der Warteliste), entfällt die Stornopauschale nach Ziffer 6.2. Die Entschädigung reduziert sich dann auf eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 79 € je Person; der übrige bereits gezahlte Reisepreis wird erstattet. Ein Anspruch des Reisenden auf eine anderweitige Vergabe besteht nicht; die Möglichkeit, selbst eine Ersatzperson zu benennen (Ziffer 7), bleibt unberührt.

6.5 Keine Entschädigung können wir verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf vollständige Erstattung geleisteter Zahlungen (§ 651h Abs. 3 BGB).

6.6 Erstattungen erfolgen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt.

6.7 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholkosten. Diese sind nicht im Reisepreis enthalten. Eine Übersicht findest du auch in unseren Stornobedingungen.

7. Ersatzperson und Umbuchung

7.1 Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn in Textform erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Wir können widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Der bisherige und der eintretende Reisende haften als Gesamtschuldner für Reisepreis und durch den Eintritt entstehende Mehrkosten, die wir nachweisen.

7.2 Ein Anspruch auf Umbuchung (Änderung von Reisetermin, Ziel, Unterkunft o. Ä.) besteht nicht. Soweit eine Umbuchung möglich ist, erheben wir ein Umbuchungsentgelt von 49 € je Vorgang. Umbuchungswünsche nach Ablauf der in Ziffer 6 genannten Fristen oder mit erheblicher Änderung werden als Rücktritt mit anschließender Neubuchung behandelt.

8. Rücktritt und Kündigung durch MOHANA

8.1 Wir können bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn diese Zahl und der späteste Rücktrittszeitpunkt in der Reisebeschreibung angegeben sind. Der Rücktritt ist spätestens zu erklären: 20 Tage vor Reisebeginn bei Reisen über 6 Tagen, 7 Tage bei Reisen von 2–6 Tagen, 48 Stunden bei Reisen unter 2 Tagen (§ 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB). Der Reisepreis wird erstattet; eine Entschädigung an den Reisenden besteht nicht.

8.2 Wir können zurücktreten, wenn wir durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Durchführung gehindert sind (§ 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB); der Reisepreis wird erstattet.

8.3 Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Etwaige Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reisende.

9. Mitwirkungspflichten, Reisemängel und Abhilfe

9.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen (§ 651k BGB). Der Reisende ist verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich dem vor Ort zuständigen Mohana Host bzw. MOHANA anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, kann eine Minderung des Reisepreises entfallen (§ 651o BGB).

9.2 MOHANA stellt dem Reisenden eine Notfall-/Kontaktstelle zur Verfügung, über die er bei Schwierigkeiten Verbindung aufnehmen kann (siehe Reiseunterlagen).

9.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden und gering zu halten.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

10.1 Bei Reisemängeln stehen dem Reisenden die gesetzlichen Rechte auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz zu (§§ 651i ff. BGB).

10.2 Die vertragliche Haftung von MOHANA für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651p Abs. 1 BGB).

10.3 Bestehen für eine Reiseleistung internationale Übereinkommen oder darauf beruhende Vorschriften (z. B. Montrealer Übereinkommen für Flüge), bleiben die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen unberührt.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind gegenüber MOHANA geltend zu machen ([email protected]). Eine Abtretung an Dritte ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um mitreisende Familienangehörige handelt.

11.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651i ff. BGB verjähren in zwei Jahren (§ 651j BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 MOHANA unterrichtet Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU, in dem die Reise angeboten wird, über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (§ 651d Abs. 1 i. V. m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB).

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Angehörige anderer Staaten informieren sich eigenständig beim zuständigen Konsulat. Nachteile aus der Nichtbeachtung (z. B. Rücktrittskosten) trägt der Reisende, außer wir haben nicht oder fehlerhaft informiert.

13. Versicherungen

Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslandskranken-/Rückholversicherung.

14. Insolvenzsicherung / Sicherungsschein

14.1 MOHANA sichert die vom Reisenden geleisteten Zahlungen sowie – soweit die Beförderung Teil der Reise ist – die Rückbeförderung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz ab (§ 651r BGB).

14.2 Der Reisende erhält vor jeder Zahlung einen Sicherungsschein. Die Angaben zum Absicherer (Name und Kontaktdaten der Einrichtung, die die Insolvenzabsicherung übernimmt) werden dem Reisenden mit dem Sicherungsschein vor der ersten Zahlung mitgeteilt. Solange ein Sicherungsschein nicht vorliegt, fordern und nehmen wir keine Zahlung auf den Reisepreis vor Reiseende (siehe Ziffer 4.1).

15. Datenschutz, Bild- und Tonaufnahmen

15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

15.2 Eine Veröffentlichung von Foto-/Videoaufnahmen des Reisenden zu Marketingzwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Die Teilnahme an der Reise ist nicht von dieser Einwilligung abhängig (Art. 7 Abs. 4 DSGVO); die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

16. Verbraucherstreitbeilegung

16.1 MOHANA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

17.2 Für Reisende mit Wohnsitz in Österreich und der Schweiz gelten ergänzend bzw. vorrangig deren zwingende Verbraucher- und Reiserechtsvorschriften.

17.3 Gerichtsstand für Klagen von MOHANA gegen Reisende, die Kaufleute oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland sind, ist der Sitz von MOHANA, soweit gesetzlich zulässig.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

18.2 Erfüllungs- und Leistungsort ist, soweit zulässig, der Sitz von MOHANA.

MOMENTUM OHANA LIMITED · Stand: Juni 2026